Sie möchten Mitglied werden oder haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne unverbindlich.
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Aufnahmeverfahren
Für die Mitgliedschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ordentliche Mitglieder sind Träger von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, und Sozialhilfe nach SGB VIII und SGB XII. Auch Träger in Gründung können Mitglied werden. Zusätzlich sind fördernde Mitgliedschaften für natürliche und juristische Personen möglich.
Die Aufnahme erfolgt durch Entscheidung des Vorstandes.