Mitglied werden

Aufnahmeverfahren: So werden Sie Mitglied!

Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Beitrittserklärung
  • Leistungsbeschreibung
  • Betriebserlaubnis
  • Entgeltvereinbarung

Ordentliche Mitglieder können Träger von Einrichtungen und Diensten sein, die Leistungen der Kinder-, Jugend- oder Sozialhilfe auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher ( SGB VIII, SGB XII ) erbringen.

Darüber hinaus können natürliche Personen, Vereinigungen und juristische Personen   fördernde Mitglieder werden. 

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim zuständigen Landesjugendamt beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.