Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Beitrittserklärung
- Leistungsbeschreibung
- Betriebserlaubnis
- Entgeltvereinbarung
Ordentliche Mitglieder können Träger von Einrichtungen und Diensten sein, die Leistungen der Kinder-, Jugend- oder Sozialhilfe auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher ( SGB VIII, SGB XII ) erbringen.
Darüber hinaus können natürliche Personen, Vereinigungen und juristische Personen fördernde Mitglieder werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim zuständigen Landesjugendamt beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.